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Veranstaltungs-Preis: 4.640,- €
Veranstalter: Deutsche Wein- und Sommelierschule
Datum & Uhrzeit: 02.09.2019 - 28.08.2020
Veranstaltungs-Ort: 56068 Koblenz, Deutschland
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Der Beruf des Sommeliers nimmt in der gehobenen Gastronomie und im anspruchsvollen Weinfachhandel die Rolle des Genussexperten ein. Seine vornehmste Aufgabe dabei ist, den anspruchsvollen Gast bzw. Kunden mit Hilfe umfassender Weinkenntnisse kompetent zu beraten und Hilfestellung für eine gewünschte Kombination von Speisen und Wein zu geben.


Inhalt
Weinbau- und Kellertechnik
Grundlagen der Weinsensorik
Europäisches und Deutsches Weinrecht
Alle bedeutenden Weinländer
Weinmarketing
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Biologischer Weinbau
Sensorik von Speise und Wein sowie Käse und Wein
Menü- und Getränkekarte
Spirituosenkunde, Alkoholfreie Getränke, Bier
Arbeiten am Tisch des Gastes
Wein & Gesundheit
WSET® Studienpaket Level 3 (gebührenpflichtig)

Zielgruppe

Mitarbeiter in Gastronomie und Handel, Auszubildende,
Genussinteressierte und Semiprofessionals
Voraussetzungen

(1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung zum/zur geprüften Sommelier/Sommelière
in der Fachrichtung Gastronomie sind:

Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen Restaurantfachmann/
Restaurantfachfrau oder Hotelfachmann/Hotelfachfrau oder Koch/Köchin.
Eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis als Restaurantfachmann/
Restaurantfachfrau oder Hotelfachmann/Hotelfachfrau oder eine mindestens einjährige
Berufspraxis als Koch/Köchin und eine weitere mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis,
die der Fortbildung zum/zur geprüften Sommlier/Sommelière in der Fachrichtung
Gastronomie dienlich ist.
Falls die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 Nr. 1 nicht vorliegen, muss der/die Prüfungsbewerber/
in insgesamt eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweisen.
Abweichend von Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie
Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung
rechtfertigen.

(2) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung zum/zur geprüften Sommelier/ Sommelière
in der Fachrichtung Handel sind:

Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf
oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in dem anerkannten
Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin.
Eine mindestens einjährige kaufmännische Berufspraxis sowie eine weitere mindestens
einjährige einschlägige Berufspraxis, die der Fortbildung zum/zur geprüften Sommelier/
Sommelière in der Fachrichtung Handel dienlich ist.
Falls die Voraussetzungen gemäß Abs. 2 Nr.1 und Nr. 2 nicht vorliegen, muss der/die
Prüfungsbewerber/in eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweisen,
die der Fortbildung zum/zur geprüften Sommelier/Sommelière in der Fachrichtung Handel
dienlich ist.
Abweichend von Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie
Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung
rechtfertigen.

(3) Die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 sind ergänzend zu beachten.

Diese Seite wurde zuletzt am 7. Juni 2019 um 11:41 Uhr geändert.

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